Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Großhandel
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON WAREN AN UNTERNEHMEN IN DER EU
Diese Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren durch Meri Meri Inc. an Unternehmen in der EU. Der Kunde wird insbesondere auf die Bestimmungen in Ziffer 13 (Haftungsbeschränkung) hingewiesen.
1. Auslegung
Für diese Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen und Auslegungsregeln.
1.1 Begriffsbestimmungen:
Geschäftstag: ein Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in England ist und an dem die Banken in London geöffnet sind.
Beginn: hat die in Ziffer 2 angegebene Bedeutung.
Bedingungen: diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gemäß Ziffer 8 geänderten Fassung.
Zustimmungen: alle Rechte, Genehmigungen, Ermächtigungen, Lizenzen, Registrierungen, Erklärungen, Verzichtserklärungen, Anmeldungen, Zustimmungen und Genehmigungen.
Vertrag: der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über die Lieferung von Waren gemäß diesen Bedingungen.
Kunde: die Person oder Firma, die die Waren vom Lieferanten erwirbt.
Lieferort: hat die in Ziffer 2 oder Ziffer 5.1(b) angegebene Bedeutung, je nach Anwendbarkeit.
Endverbraucher: jeder Endverbraucher, an den der Kunde die Waren gemäß diesen Bedingungen verkaufen darf.
Ereignis höherer Gewalt: hat die in Ziffer 16 angegebene Bedeutung.
Waren: die in der Bestellung aufgeführten Waren (oder Teile davon).
Warenbeschreibung: alle vom Lieferanten dem Kunden zur Verfügung gestellten Spezifikationen und Gebrauchsanweisungen in Bezug auf die Waren.
Mindestbestellmenge: die in Anhang 1 dieser Bedingungen festgelegte Mindestbestellmenge für Waren.
Bestellung: Die Bestellung des Kunden für die Waren, wie sie mündlich per Telefon vereinbart und im Bestellformular des Kunden aufgeführt wurde, bzw. die schriftliche Annahme des Angebots des Lieferanten durch den Kunden.
Lieferant: Meri Meri Inc, eine britische Niederlassung eines in Kalifornien, USA, eingetragenen Unternehmens, das im Vereinigten Königreich unter der Handelsregisternummer FC020533 registriert ist und dessen Sitz sich in 60 St Georges Place, Cheltenham, GL50 3PN befindet.
Marken: alle Marken, die im Namen des Lieferanten oder eines seiner verbundenen Unternehmen eingetragen sind oder deren Eintragung beantragt wurde.
1.2 Auslegung:
(a) Alle Wörter, die auf Begriffe wie „einschließlich“, „umfassen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Ausdrücke folgen, sind als illustrativ zu verstehen und schränken die Bedeutung der diesen Begriffen vorangehenden Wörter, Beschreibungen, Definitionen, Phrasen oder Begriffe nicht ein.
(b) Ein Verweis auf „schriftlich“ oder „schriftliche Form“ umfasst E-Mails, jedoch keine Faxe.
(c) Ein Verweis auf eine englische Klage, einen Rechtsbehelf, ein gerichtliches Verfahren, ein Gericht, einen Beamten, ein Rechtsdokument, einen Rechtsstatus, eine Rechtsdoktrin, einen Rechtsbegriff oder eine Sache gilt in Bezug auf jede andere Rechtsordnung als die englische als Verweis auf das, was dem englischen Äquivalent in dieser Rechtsordnung am nächsten kommt.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf von Waren gemäß diesen Bedingungen dar.
2.2 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant eine schriftliche Annahme der Bestellung erteilt; zu diesem Zeitpunkt und an diesem Tag kommt der Vertrag zustande (Vertragsbeginn).
2.3 Vom Lieferanten herausgegebene Beschreibungen oder Werbematerialien dienen ausschließlich dazu, einen ungefähren Eindruck von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind weder Bestandteil des Vertrags noch haben sie vertragliche Bindungswirkung.
2.4 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bestimmungen, die der Kunde durchsetzen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Gesetz, Handelsbrauch, Praxis oder Geschäftsgepflogenheiten ergeben.
2.5 Ein vom Lieferanten abgegebenes Angebot stellt kein verbindliches Angebot dar und ist nur für einen Zeitraum von 20 Werktagen ab dem Datum seiner Abgabe gültig.
2.6 Bestellungen von Waren werden nur angenommen, wenn sie die in Anhang 1 dieser Bedingungen festgelegten Mindestbestellmengen erfüllen.
3. Waren
3.1 Die Waren entsprechen der Beschreibung auf der Website des Lieferanten oder den Angaben in einer entsprechenden Bestellung oder Warenspezifikation.
3.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Warenspezifikation zu ändern, wenn dies aufgrund geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erforderlich ist; in einem solchen Fall wird der Lieferant den Kunden darüber in Kenntnis setzen.
4. Lieferung der Waren
4.1 Der Lieferant hat sicherzustellen, dass:
(a) jeder Lieferung der Waren ein Lieferschein beiliegt, aus dem das Datum der Bestellung, eine etwaige Referenznummer, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Artikelnummer der Waren, sofern zutreffend), besondere Lagerungshinweise (falls vorhanden) sowie, falls die Bestellung in Teillieferungen erfolgt, die noch ausstehende Restmenge der zu liefernden Waren; und
(b) auf dem Lieferschein deutlich vermerkt ist, dass der Kunde etwaiges Verpackungsmaterial an den Lieferanten zurückgeben muss. Der Kunde hat dieses Verpackungsmaterial zu den vom Lieferanten in angemessener Weise angeforderten Zeitpunkten zur Abholung bereitzustellen. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials erfolgt auf Kosten des Lieferanten.
4.2 Der Lieferant liefert die Waren an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren (Lieferort), und zwar zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren versandbereit sind.
4.3 Die Lieferung der Waren gilt als abgeschlossen, sobald das Entladen der Waren am Lieferort beendet ist.
4.4 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben, und der Lieferzeitpunkt ist nicht verbindlich, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder durch das Versäumnis des Kunden verursacht werden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder sonstige für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen zu erteilen.
4.5 Liefert der Lieferant die Waren nicht, beschränkt sich seine Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Kunden durch die Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschaffenheit und Qualität auf dem günstigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Preises der Waren. Der Lieferant haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren, soweit diese durch ein Ereignis höherer Gewalt oder dadurch verursacht wird, dass der Kunde dem Lieferanten keine angemessenen Lieferanweisungen oder sonstige für die Lieferung der Waren relevante Anweisungen erteilt hat.
4.6 Nimmt der Kunde die Lieferung der Waren nicht innerhalb von drei Werktagen nach dem vereinbarten Termin entgegen oder akzeptiert er sie nicht, so gilt – sofern diese Unterlassung oder Verzögerung nicht auf ein Ereignis höherer Gewalt oder auf die Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten in Bezug auf die Waren zurückzuführen ist – Folgendes:
(a) gilt die Lieferung der Waren um 9:00 Uhr am vereinbarten Termin als abgeschlossen; und
(b) der Lieferant lagert die Waren bis zur Lieferung ein und stellt dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung.
4.7 Möchte der Kunde eine Bestellung stornieren, nachdem die betreffende Bestellung bereits versandfertig verpackt wurde, kann der Lieferant dem Kunden die Stornierung gestatten, sofern der Kunde eine Gebühr in Höhe von 25 % des Wertes der betreffenden Bestellung entrichtet.
4.8 Hat der Kunde die Waren zehn Werktage nach dem Tag, an dem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren zur Auslieferung bereitstehen, noch nicht tatsächlich entgegengenommen, kann der Lieferant die Bestellung des Kunden stornieren, dem Kunden 25 % des Wertes der betreffenden Bestellung in Rechnung stellen und die Waren ganz oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern.
4.9 Der Lieferant ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern, die jeweils gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Jede Teillieferung stellt einen eigenständigen Vertrag dar. Eine Verzögerung bei der Lieferung oder ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, eine andere Teillieferung zu stornieren.
5. Internationale Lieferung
5.1 Bestellt der Kunde Waren zur Lieferung außerhalb des Vereinigten Königreichs:
(a) gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 5 (vorbehaltlich etwaiger anderer zwischen dem Lieferanten und dem Kunden schriftlich vereinbarter Bedingungen), ungeachtet etwaiger anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
(b) Die Waren werden FOB an den vom Lieferanten bestimmten Standort eines europäischen Zolllagers geliefert (Incoterms 2020);
(c) erkennt der Kunde an, dass die Waren möglicherweise Einfuhrzöllen und Steuern unterliegen, die bei Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort anfallen. Der Lieferant hat keinen Einfluss auf diese Abgaben und kann deren Höhe nicht vorhersagen;
(d) Der Kunde ist für die Zahlung solcher Einfuhrzölle und Steuern verantwortlich;
(e) Der Kunde hat unverzüglich alle Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Zustimmungen einzuholen und aufrechtzuerhalten, die für die Lieferung der Waren erforderlich sind (einschließlich Einfuhrlizenzen);
(f) Der Kunde muss alle geltenden Gesetze und Vorschriften des Bestimmungslandes der Waren einhalten, und der Lieferant haftet nicht und ist nicht verantwortlich, falls der Kunde gegen ein solches Gesetz verstößt; und
(g) Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm bestellten Waren allen geltenden Gesetzen des Bestimmungslandes entsprechen.
5.2 Soweit der Lieferant vereinbart hat, dass die Waren EXW an einem vom Lieferanten benannten europäischen Zolllager (Incoterms 2020) geliefert werden, gelten folgende Gebühren:
(a) Grundgebühr für die Abholung: 250 €
(b) Für Bestellungen, die nicht innerhalb von 3 Tagen nach Benachrichtigung über die Abholbereitschaft abgeholt werden:
(a) Wiedereinlagerungsgebühr: 125 €
(b) Gebühr für erneute Kommissionierung: 125 €
(c) Tägliche Lagergebühr ab dem vierten Tag der Nichtabholung: 50 €.
6. Qualität der Waren
6.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die Waren bei Lieferung:
(a) in allen wesentlichen Punkten ihrer Beschreibung entsprechen;
(b) frei von wesentlichen Mängeln in Konstruktion, Material und Verarbeitung sind; und
(c) von zufriedenstellender Qualität sind (im Sinne des „Sale of Goods Act 1979“).
6.2 Vorbehaltlich Ziffer 3 gilt Folgendes: Wenn
(a) der Kunde dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung schriftlich mitteilt, dass die Waren ganz oder teilweise nicht der in Ziffer 1 festgelegten Gewährleistung entsprechen;
(b) dem Lieferanten eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung dieser Waren eingeräumt wird; und
(c) der Kunde (sofern vom Lieferanten dazu aufgefordert) diese Waren auf eigene Kosten an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet,
so hat der Lieferant nach seiner Wahl die mangelhaften Waren zu reparieren oder zu ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren in voller Höhe zu erstatten.
6.3 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 1 festgelegten Gewährleistung, wenn:
(a) der Kunde oder ein Endnutzer diese Waren nach einer Mitteilung gemäß Ziffer 2 weiter nutzt;
(b) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde oder ein Endnutzer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten hinsichtlich der Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung der Waren oder (falls keine vorliegen) die diesbezüglichen branchenüblichen Praktiken nicht befolgt hat;
(c) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Lieferant einer vom Kunden bereitgestellten Zeichnung, einem Entwurf oder einer Warenspezifikation gefolgt ist;
(d) der Kunde diese Waren ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten verändert oder repariert;
(e) der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Betriebsbedingungen zurückzuführen ist; oder
(f) die Waren aufgrund von Änderungen, die zur Gewährleistung der Einhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Normen vorgenommen wurden, von ihrer Beschreibung abweichen.
6.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Ziffer 6 haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht für die Nichteinhaltung der in Ziffer 1 festgelegten Gewährleistung durch die Waren.
6.5 Diese Bedingungen gelten für alle vom Lieferanten gelieferten reparierten oder Ersatzwaren.
7. Eigentumsübergang und Gefahr
7.1 Die Gefahr an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Kunden über.
7.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder in frei verfügbaren Mitteln) für die Waren erhalten hat.
7.3 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren auf den Kunden ist der Kunde verpflichtet:
(a) die Waren getrennt von allen anderen im Besitz des Kunden befindlichen Waren lagern, sodass sie jederzeit eindeutig als Eigentum des Lieferanten erkennbar bleiben;
(b) keine Kennzeichnungen oder Verpackungen an den Waren oder in Zusammenhang mit diesen zu entfernen, zu verunstalten oder zu verdecken;
(c) die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie ab dem Lieferdatum im Namen des Lieferanten zum vollen Preis gegen alle Risiken zu versichern;
(d) den Lieferanten unverzüglich zu benachrichtigen, falls eines der in Ziffer 2(b) bis Ziffer 14.2(d) aufgeführten Ereignisse eintritt; und
(e) dem Lieferanten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Lieferant von Zeit zu Zeit in angemessener Weise verlangen kann und die sich beziehen auf:
(a) die Waren; und
(b) die aktuelle finanzielle Lage des Kunden.
7.4 Zu jedem Zeitpunkt, bevor das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, kann der Lieferant vom Kunden verlangen, alle in seinem Besitz befindlichen Waren, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingearbeitet wurden, herauszugeben; sollte der Kunde dem nicht unverzüglich nachkommen, ist der Lieferant berechtigt, alle Räumlichkeiten des Kunden oder eines Dritten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten, um diese zurückzuholen.
8. Kosten und Zahlung
8.1 Der Preis für die Waren:
(a) entspricht dem in der Bestellung angegebenen Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, dem zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website des Lieferanten angegebenen Preis; und
(b) versteht sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich aller Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
8.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Preis der Waren durch Mitteilung an den Kunden zu jedem Zeitpunkt vor der Lieferung zu erhöhen, um etwaige Erhöhungen der dem Lieferanten entstehenden Kosten für die Waren widerzuspiegeln, die zurückzuführen sind auf:
(a) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Abgaben sowie Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
(b) einer Aufforderung des Kunden zur Änderung des Liefertermins bzw. der Liefertermine, der Mengen oder der Art der bestellten Waren oder der Warenspezifikation; oder
(c) einer Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Waren oder durch das Versäumnis des Kunden verursacht wurde, dem Lieferanten ausreichende oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Waren zu erteilen.
8.3 Der Lieferant stellt dem Kunden die Rechnung bei Abschluss der Lieferung oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach aus.
8.4 Der Kunde hat jede vom Lieferanten vorgelegte Rechnung zu begleichen:
(a) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder gemäß den vom Lieferanten vereinbarten und dem Kunden schriftlich bestätigten Zahlungsbedingungen; und
(b) in voller Höhe und in frei verfügbaren Mitteln auf ein vom Lieferanten schriftlich benanntes Bankkonto, wobei
wobei die Einhaltung der Zahlungsfrist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist.
8.5 Alle vom Kunden im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils anfallenden Mehrwertsteuer (MwSt.). Wird im Rahmen des Vertrags eine mehrwertsteuerpflichtige Lieferung durch den Lieferanten an den Kunden erbracht, hat der Kunde nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung vom Lieferanten die auf die Lieferung der Waren anfallenden Mehrwertsteuerbeträge gleichzeitig mit der Fälligkeit der Zahlung für die Lieferung der Waren an den Lieferanten zu entrichten.
8.6 Versäumt es der Kunde, eine dem Lieferanten gemäß dem Vertrag zustehende Zahlung bis zum Fälligkeitstermin zu leisten, so hat der Kunde – unbeschadet der dem Lieferanten gemäß Ziffer 14 zustehenden Rechtsbehelfe – Zinsen auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitstermin bis zur Begleichung des überfälligen Betrags zu zahlen, unabhängig davon, ob dies vor oder nach einem Urteil erfolgt. Die Zinsen gemäß dieser Ziffer 6 fallen täglich in Höhe von 1,5 % an.
8.7 Alle gemäß dem Vertrag fälligen Beträge sind in voller Höhe ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehaltung (mit Ausnahme gesetzlich vorgeschriebener Steuerabzüge oder -einbehaltungen) zu zahlen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Der Lieferant gewährt keine Zahlungsfristen, bis der Kunde entweder:
(a) über einen Zeitraum von sechs Monaten im Rahmen von Bestellungen seine Bereitschaft unter Beweis gestellt hat, die Rechnungen des Lieferanten gemäß diesen Bedingungen zu begleichen, und einen Umsatz von über 1.500,00 £ erzielt hat; oder
(b) eine positive Bonitätsauskunft von einer renommierten Drittbank eingeholt hat.
9.2 Etwaige Zahlungsbedingungen werden zwischen dem Kunden und dem Lieferanten schriftlich vereinbart.
9.3 Ungeachtet der Klauseln 1 und 9.2 erkennt der Kunde an, dass der Lieferant das Recht hat, Kreditbedingungen aus beliebigen Gründen zu verweigern, und dass der Lieferant das Recht hat, jedes Konto auszusetzen, bei dem der Kunde fällige Rechnungen nicht beglichen hat, bis das Konto ausgeglichen ist.
10. Weiterverkauf
10.1 Es wird anerkannt, dass der Kunde die Waren an einen Endkunden weiterverkaufen darf; dabei darf der Kunde jedoch nicht:
(a) sich zu irgendeinem Zweck als Vertreter des Lieferanten ausgeben;
(b) im Namen des Lieferanten Bedingungen oder Gewährleistungen abgeben;
(c) im Namen des Lieferanten Erklärungen abzugeben;
(d) über die im Katalog des Lieferanten oder auf der Website des Lieferanten enthaltenen Angaben hinausgehende Zusagen oder Garantien bezüglich der Waren abzugeben.
10.2 Der Kunde hat die Waren so zu vermarkten, dass sichergestellt ist, dass:
(a) die Waren auf einer geeigneten Plattform präsentiert werden, die das Design, die Eigenschaften und die Vorteile der Waren auf faire und repräsentative Weise hervorhebt;
(b) der mit der Marke der Waren verbundene Wert nicht negativ beeinträchtigt wird; und
(c) alle vom Lieferanten erteilten Anweisungen und Richtlinien zur Verkaufsförderung und Werbung für die Waren beachtet werden.
10.3 Der Lieferant gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht, die Marken bei der Verkaufsförderung, Werbung und dem Verkauf der Waren zu nutzen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte an den Marken beim Lieferanten verbleiben und dass der Kunde durch die Erfüllung seiner Verpflichtungen keine Rechte daran erwirbt oder erwerben wird, mit Ausnahme des Rechts zur Nutzung der Marken, wie es in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
10.4 Online-Werbung oder Darstellungen der Waren oder der Marken bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung durch den Lieferanten.
10.5 Der Kunde darf die Waren ausschließlich unter den Marken des Lieferanten vermarkten und verkaufen und nicht in Verbindung mit anderen Marken, Handelsnamen oder Firmennamen, es sei denn, dies ist in einem vom Lieferanten herausgegebenen Markenhandbuch gestattet.
10.6 Der Kunde hat alle vom Lieferanten erlassenen Regeln für die Nutzung der Marken des Lieferanten (einschließlich der in einem vom Lieferanten herausgegebenen Markenhandbuch festgelegten Regeln) einzuhalten und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht:
(a) die Etikettierung oder Verpackung der Waren, auf denen die Marken abgebildet sind, verändern oder ergänzen;
(b) Ergänzungen oder Änderungen an den Waren oder an vom Lieferanten bereitgestellten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien vornehmen; oder
(c) Verweise auf die Marken, auf den Lieferanten oder auf sonstige Namen, die an den Waren, deren Verpackung oder deren Etikettierung angebracht oder befestigt sind, verändern, unkenntlich machen oder entfernen.
10.7 Der Kunde darf nicht:
(a) das Recht zur Nutzung, Bezugnahme oder Bezeichnung der Marken an Dritte unterlizenzieren, abtreten, übertragen, verpfänden oder anderweitig belasten, sofern dies nicht ausdrücklich gemäß diesen Bedingungen gestattet ist;
(b) die Waren zu einem Preis weiterverkaufen oder bewerben, der den vom Lieferanten jeweils schriftlich festgelegten maximalen Weiterverkaufspreis übersteigt;
(c) die Waren über Websites Dritter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf www.ebay.com, www.amazon.com, etsy.com oder www.walmart.com) weiterverkaufen;
(d) Rechte oder Lizenzen in eigenem Namen oder anderweitig für den Namen des Lieferanten, dessen Markennamen, Marken oder Geschmacksmuster oder sonstige Patente im Zusammenhang mit dem Lieferanten oder den Waren zu beantragen, unabhängig davon, ob diese im Rahmen dieser Bedingungen geschützt sind oder nicht; noch
(e) Anzeigen bei Online-Suchmaschinen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Google, Yahoo, Bing oder Ask) unter Verwendung von Suchbegriffen zu schalten, die die Marken oder andere vom Lieferanten verwendete Handels- oder Produktnamen enthalten oder diesen zum Verwechseln ähnlich sind.
11. Datenschutz
11.1 Der Lieferant ist sich bewusst, dass im Rahmen dieser Bedingungen alle offengelegten vertraulichen Informationen personenbezogene Daten im Sinne der britischen Datenschutzgesetzgebung sowie aller anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union in Bezug auf personenbezogene Daten und aller sonstigen jeweils geltenden Gesetze und behördlichen Anforderungen darstellen können, die für eine Partei im Zusammenhang mit der Verwendung personenbezogener Daten gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation) (Datenschutzbestimmungen).
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen und angemessenen Einwilligungen und Hinweise verfügt, um die rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Lieferanten für die Dauer und zu den Zwecken dieser Bedingungen zu ermöglichen, damit der Lieferant die personenbezogenen Daten rechtmäßig im Auftrag des Kunden gemäß diesen Bedingungen nutzen, verarbeiten und übermitteln kann und stellt den Anbieter von jeglichen Verlusten oder Schäden frei, die sich aus Ansprüchen ergeben, die gegen den Anbieter wegen Nichteinhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen geltend gemacht werden.
12. Vertraulichkeit
12.1 Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Auftraggeber oder Lieferanten der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht gemäß Ziffer 2 zulässig ist.
12.2 Jede Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:
(a) an ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter, Auftragnehmer oder Subunternehmer oder Berater, die diese Informationen benötigen, um die Rechte der Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu erfüllen. Jede Partei hat sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, diese Klausel 12 einhalten; und
(b) soweit dies gesetzlich, von einem zuständigen Gericht oder einer staatlichen oder Aufsichtsbehörde verlangt wird.
12.3 Keine Partei darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke nutzen als zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.
13. Haftungsbeschränkung
13.1 Diese Klausel 13 regelt die gesamte finanzielle Haftung des Lieferanten (einschließlich jeglicher Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Beauftragten und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden in Bezug auf:
(a) jegliche Verletzung dieser Bedingungen;
(b) jegliche Verletzung der Datenschutzgesetze;
(c) jegliche Zusicherung, Falschdarstellung (unabhängig davon, ob unverschuldet oder fahrlässig), Erklärung oder unerlaubte Handlung oder Unterlassung (einschließlich Fahrlässigkeit), die sich aus diesen Bedingungen oder im Zusammenhang mit diesen ergibt.
13.2 Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders vorgesehen, sind alle Gewährleistungen, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen, die sich aus Gesetz, Gewohnheitsrecht oder anderweitig ergeben, im gesetzlich zulässigen Umfang von diesen Bedingungen ausgeschlossen.
13.3 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Lieferanten aus oder beschränkt sie in Bezug auf:
(a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Lieferanten verursacht wurden;
(b) Betrug oder arglistige Täuschung; oder
(c) jede andere Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
13.4 Vorbehaltlich Ziffer 13.3 gilt Folgendes:
(a) haftet der Lieferant weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung (unabhängig davon, ob diese unverschuldet oder fahrlässig erfolgte), Rückerstattung noch anderweitig für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfälle, den Verlust von Firmenwert oder ähnliche Verluste sowie für indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schadensersatz, Aufwendungen oder Ausgaben, gleich aus welchem Grund; und
(b) ist die gesamte Haftung des Lieferanten aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung (unabhängig davon, ob unverschuldet oder fahrlässig), Rückerstattung oder anderweitig, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrags ergibt, auf den für die Waren gezahlten Preis beschränkt.
13.5 Diese Ziffer 13 bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
14. Kündigung
14.1 Unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Lieferant den Vertrag durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Kunden mit einer Frist von mindestens 30 Tagen kündigen.
14.2 Unbeschadet sonstiger ihr zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:
(a) die andere Partei eine wesentliche Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen begeht und (sofern diese Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung behebt;
(b) die andere Partei Maßnahmen oder Schritte im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit ihren Gläubigern (außer im Rahmen einer solventen Restrukturierung), der Erlangung eines Moratoriums, ihrer Auflösung (sei es freiwillig oder auf gerichtliche Anordnung, es sei denn, dies geschieht zum Zwecke einer solventen Restrukturierung), die Bestellung eines Insolvenzverwalters für einen Teil ihres Vermögens oder die Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit oder, falls die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung ergriffen wird, im Zusammenhang mit einem entsprechenden Verfahren in der jeweiligen Rechtsordnung;
(c) die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht; oder
(d) sich die finanzielle Lage der anderen Partei so weit verschlechtert, dass die Annahme, ihre Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsbedingungen sei gefährdet, nach vernünftigem Ermessen gerechtfertigt ist.
14.3 Unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Lieferant den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt.
14.4 Unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Lieferant alle weiteren Lieferungen von Waren im Rahmen des Vertrags oder eines sonstigen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Lieferanten aussetzen, wenn der Kunde einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, der Kunde von einem der in Ziffer 2(b) bis Ziffer 14.2(d) aufgeführten Ereignisse betroffen ist oder der Lieferant berechtigterweise davon ausgeht, dass der Kunde in Kürze von einem dieser Ereignisse betroffen sein wird.
15. Folgen der Kündigung
15.1 Bei Beendigung des Vertrags:
(a) hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden, noch nicht beglichenen Rechnungen des Lieferanten sowie die Zinsen zu zahlen; für gelieferte Waren, für die noch keine Rechnung gestellt wurde, hat der Lieferant eine Rechnung zu erstellen, die vom Kunden sofort nach Erhalt zu begleichen ist;
(b) hat der Kunde alle Materialien des Lieferanten sowie alle noch nicht vollständig bezahlten Leistungen oder Waren zurückzugeben. Unterlässt der Kunde dies, so ist der Lieferant berechtigt, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und diese in Besitz zu nehmen. Bis zu ihrer Rückgabe ist der Kunde allein für deren sichere Verwahrung verantwortlich und darf sie nicht für Zwecke nutzen, die nicht im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen.
15.2 Die Kündigung oder das Erlöschen des Vertrags berührt nicht die Rechte, Rechtsbehelfe, Pflichten und Haftungen der Parteien, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Erlöschens entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz wegen einer Vertragsverletzung zu verlangen, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Erlöschens oder davor vorlag.
15.3 Jede Bestimmung des Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend auch nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrags wirksam bleiben soll, bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
16. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei im Rahmen dieser Bedingungen, wenn sie durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen – einschließlich behördlicher Anordnungen, Änderungen der für die Waren geltenden gesetzlichen Anforderungen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (einschließlich Arbeitskämpfe, an denen die Belegschaft des Lieferanten beteiligt ist), höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Unruhen, die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften, Feuer, Überschwemmung oder Sturm oder die Unfähigkeit, aufgrund einer der vorgenannten Ursachen die erforderlichen Arbeitskräfte, Materialien oder Einrichtungen zu beschaffen (jeweils ein Ereignis höherer Gewalt), vorausgesetzt, dass: (i) die andere Partei über ein solches Ereignis und dessen voraussichtliche Dauer informiert wird; und (ii) sie alle zumutbaren Anstrengungen unternimmt, um die Auswirkungen des betreffenden Ereignisses höherer Gewalt abzumildern, zu überwinden oder zu minimieren.
17. Allgemeines
17.1 Abtretung und sonstige Verfügungen: Der Vertrag sowie alle Rechte und Ansprüche daraus dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen oder abgetreten werden.
17.2 Mitteilungen
(a) Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und:
(a) persönlich oder per vorfrankierter Erstklasse-Post oder eines anderen Zustelldienstes mit Zustellung am nächsten Werktag an den eingetragenen Sitz (im Falle einer Gesellschaft) oder an den Hauptgeschäftssitz (in allen anderen Fällen) zugestellt werden; oder
(b) per E-Mail an die von der jeweiligen Partei von Zeit zu Zeit angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden.
(b) Jede Mitteilung oder Benachrichtigung gilt als zugestellt:
(a) bei persönlicher Zustellung zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung an der richtigen Adresse hinterlassen wird;
(b) bei Versand per vorfrankierter Erstklasse-Post oder eines anderen Zustelldienstes mit Zustellung am nächsten Werktag um 9:00 Uhr am zweiten Werktag nach der Aufgabe; oder
(c) bei Versand per E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung oder, falls dieser Zeitpunkt außerhalb der Geschäftszeiten am Empfangsort liegt, bei Wiederaufnahme der Geschäftszeiten. In dieser Klausel 2(b)(c) bezeichnet „Geschäftszeiten“ den Zeitraum von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag an einem Tag, der am Ort des Empfangs kein Feiertag ist.
(c) Diese Klausel gilt nicht für die Zustellung von Klageschriften oder anderen Unterlagen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder, sofern zutreffend, eines Schiedsverfahrens oder einer anderen Form der Streitbeilegung.
17.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als gestrichen; die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags bleibt davon jedoch unberührt. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags gemäß dieser Klausel 17.3 als gestrichen gelten, so werden die Parteien in gutem Glauben Verhandlungen führen, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
17.4 Verzicht Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines im Vertrag oder gesetzlich vorgesehenen Rechts oder Rechtsmittels stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels. Eine einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels verhindert oder beschränkt nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels.
17.5 Keine Partnerschaft oder Vertretung. Keine Bestimmung des Vertrags beabsichtigt oder ist so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet, eine Partei zum Beauftragten der anderen Partei macht oder eine Partei ermächtigt, Verpflichtungen für oder im Namen der anderen Partei einzugehen.
17.6 Gesamte Vereinbarung.
(a) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt sowie hebt alle früheren Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Erklärungen und Absprachen zwischen ihnen – seien sie schriftlich oder mündlich – in Bezug auf seinen Gegenstand auf.
(b) Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss des Vertrags nicht auf Aussagen, Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese in gutem Glauben oder fahrlässig abgegeben wurden) stützt, die nicht im Vertrag enthalten sind, und dass sie diesbezüglich keine Rechtsbehelfe hat. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Ansprüche wegen unverschuldeter oder fahrlässiger Falschdarstellung auf der Grundlage einer Aussage im Vertrag geltend machen kann.
17.7 Rechte Dritter. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründet der Vertrag keine Rechte gemäß dem „Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999“ zur Durchsetzung einer Vertragsbestimmung.
17.8 Vertragsänderungen. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders festgelegt, ist eine Änderung des Vertrags nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet wurde.
17.9 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung sowie alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind entsprechend auszulegen.
17.10 Gerichtsstand
(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 10(b) erklärt sich jede Partei unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
(b) Der Lieferant kann (unabhängig davon, ob gleichzeitig mit den in Ziffer 10(a) genannten Verfahren oder nicht) am Sitz des Kunden Klage gegen diesen erheben, soweit dies nach dem in dieser Gerichtsbarkeit geltenden Recht zulässig ist.
(c) Soweit gesetzlich zulässig:
(a) das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf von 1980 und alle internationalen und innerstaatlichen gesetzlichen (oder sonstigen) Umsetzungen dieses Übereinkommens; und
(b) das Gesetz über die einheitlichen Rechtsvorschriften für den internationalen Warenkauf von 1967,
finden im Zusammenhang mit diesem Vertrag keine Anwendung.
Anhang 1
Mindestbestellmengen
| Markt | Mindestbestellmenge bei | Mindestbetrag bei Nachbestellung | Unter der Mindestgebühr | Mindestbetrag bei Rückbestellung | Währung |
|
| USA und Kanada | 500 | 300 | 25 | 100 | USD | |
| Großbritannien | 250 | 150 | 25 | 100 | Pfund Sterling | |
| EU | 250 | 150 | 25 | 100 | Euro | |
| Alle anderen Zonen | 500 | 300 | 25 | noch festzulegen | USD |